"Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr mit einem geordneten Lösch- und Rettungswesen aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten..."
Zitat aus §3 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg
Die Freiwillige Feuerwehr Mühlacker ist somit gemäss FwG kein Verein, sondern eine Einrichtung der Stadt ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Näheres ist in den folgenden Satzungen geregelt und nachzulesen.
Entschädigungssatzung Stand 2020
Feuerwehr Stadt Mühlacker · Senderstraße 1 · 75417 Mühlacker · Telefon 07041 876-333 · nffrwhr-mhlckrd